Rechtsprechung
   RG, 05.05.1908 - II 320/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1908,373
RG, 05.05.1908 - II 320/08 (https://dejure.org/1908,373)
RG, Entscheidung vom 05.05.1908 - II 320/08 (https://dejure.org/1908,373)
RG, Entscheidung vom 05. Mai 1908 - II 320/08 (https://dejure.org/1908,373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1908,373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welches rechtliche Verhältnis besteht zwischen § 253 St.G.B.'s einerseits und §§ 240 n. 241 St.G.B.'s andererseits?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 41, 276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20

    Zurücktreten der Bedrohung hinter die (versuchte) Nötigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall auch mit Blick auf die von der Strafkammer zitierte gegenteilige Auffassung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. August 2002 - 1 St RR 75/02, JR 2003, 477, 478 mit abl. Anmerkung Jäger; Maatz, NStZ 1995, 209, 212 f.; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 241 Rn. 16 mwN) keinen Anlass bietet, tritt die Bedrohung nach § 241 StGB im Fall, dass diese - wie hier - das Nötigungsmittel darstellte, auch hinter der versuchten Nötigung gemäß §§ 240, 22, 23 StGB zurück (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; vgl. bereits RG vom 5. Mai 1908 - II 320/08, RGSt 41, 276 mwN).
  • BGH, 15.09.1995 - 2 StR 431/95

    Strafschärfung trotz Gesetzeseinheit aufgrund selbständigen Unrechts der

    Das Landgericht hat jedoch übersehen, daß dies auch für die durch die Nötigungshandlungen begangene Bedrohung gilt, die nach ständiger Rechtsprechung auch hinter einer nur versuchten Nötigung (BGHR StGB § 240 III Konkurrenzen 2 m.w.N.) und damit erst recht hinter der gegenüber der versuchten Nötigung spezielleren versuchten Erpressung (vgl. RGSt 41, 276 f.) zurücktritt.
  • BGH, 27.04.1977 - 3 StR 112/77

    Pflicht des Gerichts zur Darlegung der Ablehnung von Schuldausschliessungsgründen

    Es liegt dann nicht Tateinheit, sondern Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität vor (vgl. zum Verhältnis des § 241 StGB zu § 240 StGB RG GA 46, 136, RGSt 36, 131, 133, RGSt 54, 288; zu § 113 StGB RG GA 47, 434, BGH bei Dallinger MDR 1973, 902; zu § 253 StGB RGSt 41, 276; zu § 178 StGB BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1974 - 4 StR 489/74).
  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 396/53

    Rechtsmittel

    Grundsätzlich ist zwar die Nötigung im Tatbestand der Erpressung mit enthalten (RGSt 41, 276, 277).
  • BGH, 03.10.1980 - 3 StR 359/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen der Zurücktretens einer Bedrohung hinter den

    Es hat dabei verkannt, daß in den Fällen der (versuchten) Nötigung die Bedrohung hinter diesen Straftaten zurücktritt (so schon RGSt 36, 131, 133; 41, 276, 277; 54, 289; ferner BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 598/78, für die versuchte Nötigung BGH bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 26.04.1955 - 1 StR 52/55

    Rechtsmittel

    Die Verurteilung wegen eines Vergehens der Bedrohung, war von dem vom Landgericht eingenommenen Standpunkt aus rechtsirrig, da zwischen § 240 und § 241 StGB Gesetzeseinheit besteht, wenn die Bedrohung das Mittel zur Nötigung bildet (RGSt 36, 131, 133; 41, 276, 277; 54, 288).
  • BGH, 30.07.1953 - 4 StR 265/53

    Rechtsmittel

    Zwar besteht zwischen Erpressung und Nötigung Gesetzeseinheit, wenn beide Tatbestände in demselben Geschehen zusammentreffen (RGSt 41, 276; 71, 374); in einem solchen Falle findet nur § 253 StGB Anwendung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht